Haus Seeschwalbe in Neuharlingersiel

 Ferienwohnungen

 

Preise

Sehen Sie hier unsere neue Preisübersicht für die Saison 2024.

Der An- und Abreisetag ist frei wählbar, jedoch beträgt der Mindestaufenthalt bei uns 5 Nächte.

Neu ab März 2024: Ferienwohnung Heimathafen im Erdgeschoß!

74,- bis 96,-€/Nacht zzgl. einer einmaligen Endreinigungspauschale

Vor- bzw. Nachsaison = 01.01. - 15.03. und 01.11. - 31.12.: 74,-€/Nacht bei Belegung mit 2 Personen

Hauptsaison = 16.03. - 31.10.: 82,-€/Nacht bei Belegung mit 2 Personen

(für die 3. und 4.Person in der EG-Wohnung zusätzlich jew. 7,-€/Nacht)


Ferienwohnung West (Balkon) und Ost (Terrasse im EG) im 1. Obergeschoss:

 48,- bis 55,-€ / Nacht zzgl. einer einmaligen Endreinigungspauschale

Vor- bzw Nachsaison = 01.01. - 15.03. und 01.11. - 31.12.: 48,-€/Nacht für 2 Personen
Hauptsaison = 16.03. - 31.10.: 55,-€/Nacht für 2 Personen

In o.g. Preisen ist die Erstausstattung mit Bettwäsche sowie Handtüchern inkludiert. Ebenso finden Sie bei uns Handseife, Spülmittel und auch WC-und Küchen-Papier in haushaltsüblicher Menge vor. W-lan-nutzung ist im gesamten Haus für Sie kostenlos möglich.

Bitte fragen Sie konkret nach Ihrem Wunschzeitraum!

(Die einmalige Endreinigungspauschale beträgt z. Zt. 75,-€ im EG und 60,-€ im OG ist aber abhängig von möglichen Hygieneauflagen und Vorgaben unserer Reinigung/ Wäscherei und hat sich seit Corona auch schon unterjährig verändert - bitte erfragen Sie diese gerne mit Ihrem Reservierungswunsch.)

Den Tourismusbeitrag/ die GästeCard ziehen wir für den  Kurverein ein, planen Sie diesen für 2024 bitte wie folgt  ein:

Gästebeitrag 15.03. - 31.10. für Erwachsene (ab 16 Jahren) 3,00€

Gästebeitrag 15.03. - 31.10. für Kinder (6 - 15Jahre) 1,60 €

Gästebeitrag 01.11. - 14.03. für Erwachsene (ab 16Jahren) 1,00 €

Gästebeitrag 01.11. - 14.03. für Kinder (6 - 15 Jahre) 0,50 €

Menschen mit Kennzeichen B ab 80% und deren eingetragene Begleitperson: beitragsfrei

Bei Fragen zum Gästebeitrag hilft Ihnen gerne die Tourist-Information : 

Tel: 0497418812   mail: info@neuharlingersiel.de

Bitte beachten Sie, dass bei rechtsverbindlich abgeschlossenen Gastaufnahmeverträgen nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht Ihrerseits als Gast bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht besteht, sondern Sie im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Sie Rücktrittskosten bezahlen müssen! 

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


RÜCKTRITT UND NICHTANREISE
Im Falle des Rücktritts durch den Gast/Auftraggeber, bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten  Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer), um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast/Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Gästebeitrag:
- bei Unterkünften ohne Verpflegung 90 Prozent

Bei Stornierung:
bis 90 Tage vor Anreise: werden 30% der Unterkunftskosten
bis 60 Tage vor Anreise: werden 60% der Unterkunftskosten
ab 30 Tage vor Anreise: werden 90 % der Unterkunftskosten
in Rechnung gestellt, falls die reservierte Wohnung nicht oder nur teilweise wieder vermietet werden kann.

Dem Gast/Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen ersparte Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw., dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast/Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.